Dichterpflicht

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Dr. Karg
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Dichterpflicht

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Dichterpflicht

©Hans Hartmut Karg
2011

Es ist der Dichter allererste Pflicht
Zu geben Opfern Würde und Gesicht.
Wenn Politik und Recht versagen
Und Opfer ohne Schutz verzagen,
Sind es des Dichters Klageworte,
Mit denen er erreicht die Opferpforte,
Damit die Opfer haben Sitz und Stimme
Und Wiedergutmachung auch stimme.
Die Spaßgesellschaft kennt nur kleine Sünderlein
Und lässt die vielen Opfer mit dem Leid allein,
Denn wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht sorgen,
Die Spaßgesellschaft schiebt die Pflichten ohnehin auf Morgen.
Ja, Wiedergutmachung ist leider nur ein Wort
Und, schaut man näher hin – ist es schon fort!
Der Anlagebetrüger geht 1. Klasse in den Knast
Und macht auf Staatskosten für neue Taten Rast.
Das alles, was er seinen Opfern hat geklaut,
Liegt längst in sichern Tüchern und ist gut verstaut.
Das Missbrauchsopfer, welches aus dem Leben schied,
Ist selber schuld, wenn es die Öffnung mied:
Mitunter ist die liebe Therapeutenzunft
Meist selbst beschäftigt mit der eigenen Kunst.
Längst haben wir bei uns den Täterschutz,
Im Zentrum steht Verzeihung für den Eigennutz.
Der Täter wird mit Samthandschuhen angefasst,
Dem Opfer bleiben leider immer Leid und Last.
Die Wiedergutmachung hat bei uns keine Lobby,
So macht der Täter seine Tat zu stetem Hobby.
Dem Täter wird verziehen seine üble Sache,
Das Opfer kämpft um jedes Wort und mit der Sprache:
Während es schwer mit den Fakten ist befasst,
Kann es passieren, dass es dafür auch noch verhasst.
Als Dichter klage ich die Missständ´ an,
Weil meine Seele da nicht anders kann,
Als mit den Opfern mich identifizieren,
Damit die ihren Schutz nicht ganz verlieren,
Wenn Wiedergutmachung wird ignoriert,
Man zusieht, wie der Täter Opfer weiterhin verführt.<img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/2253e19580 ... 43a48aac7c" width="1" height="1" alt="">
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